Wenn Ihr Fahrzeug Dritten Schäden zufügt

Kfz-Haftpflicht­versicherung

Die Haftpflichtversicherung greift ein, wenn Ihr Fahrzeug Dritten Schäden zufügt, die gesetzlich erstattet werden müssen. Diese Schäden können an anderen Fahrzeugen, fremdem Eigentum oder Personen auftreten. Im Gegensatz zur Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung, die optional sind, ist die Haftpflichtversicherung für jeden Fahrer gesetzlich vorgeschrieben. Bei Volkswagen Financial Services bieten wir zuverlässige Versicherungsprodukte mit kompetenter Beratung und professioneller Reparatur.

Schadensdeckung & Leistungen

Autoschutzbrief

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